AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen


„Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.


§1 Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliches Sondervermögen gemäß § 310 BGB.


§2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben.
    Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden werden, sofern sie als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Zur Annahme der Bestellungen haben wir 14 Tage Zeit.
  3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
  4. An alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, wie Muster, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums -und Urheberrechte vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir stimmen schriftlich zu. Soweit wir das Angebot nicht annehmen, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

§3 Preise und Zahlung

  1. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Verzug tritt innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Rechnung ein. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten z.B. Materialpreisänderungen oder Währungsschwankungen steigen.
    Uns steht das Recht zu, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, falls keine Einigung bezüglich des Preises erzielt werden kann.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten Produkts, für das wir Zahlung verlangen.

§4 Lieferumfang

  1. Maßgebend für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Sie gelten als Erfüllung selbständiger erträge und sind gesondert zu bezahlen. Bei Verzug mit der Bezahlung der Teillieferung sind wir berechtigt, die weitere Ausführung der Bestellung zu verweigern.
  3. Aus fertigungstechnischen Gründen bezahlen wir unsere Mehr-oder Minderlieferungen max. bis 10% der vereinbarten Bestellmenge.
  4. Technische Änderungen, die sich aus Fertigungsgründen, aus Gründen der Produktpflege, aus gesetzlichen Vorgaben oder aus sonstigen Gründen notwendig sind, sind zulässig.
  5. Für Prüfungen, bei denen bestimmte Temperaturen, Zeiten und sonstige Mess- oder Regelwerte gelten sollen, müssen vor Lieferbeginn die entsprechenden Messmethoden festgelegt und von beiden Seiten anerkannt werden. Wenn keine Festlegung erfolgt, gelten unsere Messmethoden.
  6. Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Vorgaben werden auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Wenn wir bei Bearbeitung der Bestellung in Schutzrechte Dritter eingreifen, stellt uns der Kunde von Ansprüchen Dritter frei. Weitergehende Schäden trägt der Kunde.

§5 Lieferzeit

  1. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen.
    Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen und Informationen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
  2. Unser Liefertermin ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieses Termins das Werk verlassen oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend.
  3. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie z.B. bei von uns nicht zu vertretendem Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß durch einen unseren Lieferanten beliefert werden.
  4. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
  5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
    In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder eine zufällige Verschlechterung des Kaufgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§6 Gefahrübergang

  1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Hauses geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung des Vertragsgegenstands auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
    Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Das von uns gelieferte Produkt (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich hierauf berufen.
  2. Wir sind berechtigt, die Sache auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen seinen Versicherer an uns ab, sofern er sich auf eines der vorgenannten Leistungshindernisse beruft. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Rechtsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura -Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
    Wir sind damit einverstanden, dass der Kunde die an uns abgetretenen Forderungen für uns einzieht. Unser Recht die Forderung selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
  4. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als 10 Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, sind wir zum Rücktritt des Vertrags berechtigt. In der Abholung der Vorbehaltsware durch uns liegt eine entsprechende Rücktrittserklärung.
  5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern der Gegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unseres Vertragsgegenstands zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
  6. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§8 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte.
  2. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach ingang des Produkts schriftlich anzuzeigen.
    Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. Ergänzend gilt § 377 HGB.
  3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen
    • wenn unser Produkt vom Kunden oder Dritten nicht sachgerecht eingelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt wird.
    • bei natürlichem Verschleiß.
    • bei nicht ordnungsgemäßer Wartung.
    • bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
    • bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstigen Arbeiten Dritter entstehen, in die wir nicht eingewilligt haben.
  4. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung.
    Es ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
    Die ausgetauschten Teile muss der Kunde an uns herausgeben.
  5. Schlagt die Nachbesserung fehl oder ist sie für uns unzumutbar, hat der Kunde das Recht die Vergütung zu mindern oder- bei erheblichen Mängeln - vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen haften wir für Mängel ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.
  7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Waren nachträglich an einen anderen Ort als der Sitz des Kunden verbracht worden ist.
  8. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  9. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  10. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängel als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 4-7 sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für Vermögensschäden des Kunden.

§9 Unmöglichkeit

  1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Der Schadensersatzanspruch des Kunden beschränkt sich auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
  2. Soweit die in Auftrag gegebene Ware nach Vorlage des Kunden zu fertigen ist, ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich. Bei Produktionsbeginn kann der Auftrag jedoch mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgenommen werden. In diesem Fall hat der Kunde die aufgelaufenen Kosten und den entgangenen Gewinn zu ersetzen, der sich auch aus solchen Aufträgen errechnet, die zwischenzeitlich aufgrund der Auftragserteilung abgelehnt werden mussten.

§10 Haftung

  1. Unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbeschränkungen gelten nicht
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen.
    • bei Personenschäden.
    • bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir zugesichert haben.
    • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der nach § 8 Ziff. 6 geltenden Verjährungsfrist.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
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